Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 23.11.1998 - 5 K 3260/97 |
Zitiervorschläge
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 1998 - 5 K 3260/97 (https://dejure.org/1998,28715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,28715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.1998 - 5 K 3260/97
- BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
Der Umstand, dass die Umsatzsteuersonderprüferin ihre Prüfungsfeststellungen aus technischen Gründen im IV. Quartal 2003 zusammengefasst hat und dies so vom Antragsgegner in seinen Steuer- und Haftungsfestsetzungen nachvollzogen wurde, führt nicht dazu, dass der Haftungsbescheid unbestimmt wäre (vergleiche jedoch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.1998 5 K 3260/97, [...]) oder der Haftungsanspruch ins Leere ginge. - FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
Der Umstand, dass die Umsatzsteuersonderprüferin ihre Prüfungsfeststellungen aus technischen Gründen im IV. Quartal 2003 zusammengefasst hat und dies so vom Antragsgegner in seinen Steuer- und Haftungsfestsetzungen nachvollzogen wurde, führt nicht dazu, dass der Haftungsbescheid unbestimmt wäre (vergleiche jedoch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.1998 5 K 3260/97, [...]) oder der Haftungsanspruch ins Leere ginge.